Erwägungsgrund 79 32023L1791
Die Mitgliedstaaten sollten darum bemüht sein, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Förderung oder Begünstigung der Energieeffizienz – insbesondere Maßnahmen, die Gebäude und die Mobilität betreffen – nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Kosten für die diese Maßnahmen betreffenden Dienstleistungen oder zu einer Verschärfung der sozialen Ausgrenzung führen.