Erwägungsgrund 20 32023L1791
Bei der Bewertung des Wertes von Projekten für die Zwecke der Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte die Kommission in ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat insbesondere bewerten, ob und auf welche Weise die Schwellenwerte in den einzelnen Mitgliedstaaten wirksam angewandt werden.