Erwägungsgrund 45 32023L1791
Um die Renovierungsquote festzulegen, müssen die Mitgliedstaaten einen Überblick über die Gebäude haben, die das Niedrigstenergiegebäude-Niveau nicht erreichen. Daher sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen einer allgemeinen Datenbank für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz ein Inventar der öffentlichen Gebäude – gegebenenfalls einschließlich Sozialwohnungen – veröffentlichen und auf dem neuesten Stand halten. Dieses Inventar sollte es auch privaten Akteuren, einschließlich Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO), ermöglichen, Renovierungslösungen vorzuschlagen, die von der Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand aggregiert werden können.