Erwägungsgrund 123 32023L1791
Die auf Unionsebene und auf nationaler Ebene verfügbaren öffentlichen Mittel sollten strategisch in Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung investiert werden, insbesondere zugunsten von Energiearmut betroffenen Menschen, von schutzbedürftigen Kunden, von Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und gegebenenfalls von Menschen, die in Sozialwohnungen leben. Die Mitgliedstaaten sollten die finanziellen Beiträge, die sie aus dem mit der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Klima-Sozialfonds erhalten könnten, sowie die Einnahmen aus den EU-Emissionshandelszertifikaten nutzen. Diese Einnahmen werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, Energieeffizienzmaßnahmen und strategische Maßnahmen im Rahmen der Energieeinsparverpflichtung vorrangig bei von Energiearmut betroffenen Menschen, bei schutzbedürftigen Kunden, bei Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und gegebenenfalls bei Menschen, die in Sozialwohnungen leben, umzusetzen, wozu auch Menschen zählen können, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben.