Erwägungsgrund 135 32023L1791
Die Mitgliedstaaten, einschließlich der regionalen und lokalen Behörden, sollten dazu ermutigt werden, die verfügbaren EU-Mittel im Rahmen des in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 und der mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programms InvestEU verfügbaren Finanzierungsinstrumente und verfügbare technische Hilfe voll auszuschöpfen, um private und öffentliche Investitionen in Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung auszulösen. Investitionen in Energieeffizienz können zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Innovation und Verringerung der Energiearmut in Haushalten und somit positiv zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie zum grünen Aufschwung beitragen. Potenzielle Finanzierungsbereiche sind u. a. Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Wohnungen und Maßnahmen zur Qualifizierung durch die Entwicklung von Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung von Fachkräften, insbesondere bei Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Gebäuderenovierung, zur Förderung der Beschäftigung im Energieeffizienzsektor. Die Kommission wird Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten sicherstellen, insbesondere zwischen den Mitteln unter geteilter Mittelverwaltung und den direkt verwalteten – wie den zentral verwalteten Programmen Horizont Europa und LIFE – sowie zwischen Finanzhilfen, Darlehen und technischer Hilfe, um ihre Hebelwirkung auf die private Finanzierung und ihre Auswirkungen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Energieeffizienzpolitik zu maximieren.