Erwägungsgrund 34 32023L1791
Um mit gutem Beispiel voranzugehen, sollte der öffentliche Sektor eigene Dekarbonisierungs- und Energieeffizienzziele festlegen. Energieeffizienzverbesserungen im öffentlichen Sektor sollten die auf Unionsebene erforderlichen Anstrengungen widerspiegeln. Um die Zielvorgabe für den Endenergieverbrauch zu erfüllen, sollte die Union ihren Endenergieverbrauch bis 2030 gegenüber dem durchschnittlichen Energieverbrauch in den Jahren 2017, 2018 und 2019 um 19 % senken. Eine Verpflichtung, den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor jährlich um mindestens 1,9 % zu senken, sollte sicherstellen, dass der öffentliche Sektor seine Vorbildfunktion erfüllt. Die Flexibilität der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Wahl der Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, mit denen sie den Endenergieverbrauch verringern, bleibt vollständig erhalten. Die Vorgabe einer jährlichen Verringerung des Endenergieverbrauchs ist mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbunden als die Festlegung von Messmethoden für Energieeinsparungen.