Erwägungsgrund 48 32023L1791
Alle Grundsätze der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gelten im Rahmen der vorliegenden Richtlinie weiterhin uneingeschränkt.
Alle Grundsätze der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gelten im Rahmen der vorliegenden Richtlinie weiterhin uneingeschränkt.