Erwägungsgrund 67 32023L1791
Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 EU des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffen werden und die zu überprüfbaren und mess- oder schätzbaren Energieeffizienzverbesserungen führen, können als kosteneffiziente Möglichkeit der Mitgliedstaaten betrachtet werden, ihrer Energieeinsparverpflichtung gemäß dieser Richtlinie nachzukommen.