Erwägungsgrund 1 32024L1233
An der Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen vorzunehmen. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.
An der Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen vorzunehmen. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.