Erwägungsgrund 46 32024L1233
Die Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, zwecks Verbesserung der Kenntnisse bezüglich des Verfahrens für die Erteilung der kombinierten Erlaubnis und bezüglich der Rechte und Pflichten von Drittstaatsarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen sowie der entsprechenden Verfahrensgarantien verstärkt Werbemaßnahmen und Informationskampagnen zu diesen Themen durchzuführen, die sich gegebenenfalls auch an Drittländer richten.