Erwägungsgrund 35 32024L1233
Der Gerichtshof der Europäischen Union kam in seinem Urteil vom 25. November 2020 in der Rechtssache C-302/19 zu dem Schluss, dass ein Mitgliedstaat einem Inhaber einer kombinierten Erlaubnis die Gewährung einer Leistung der sozialen Sicherheit nicht mit der Begründung verweigern oder herabsetzen kann, dass alle Familienangehörigen dieses Inhabers oder einige von ihnen sich nicht im Hoheitsgebiet des genannten Mitgliedstaats, sondern in einem Drittstaat aufhalten, wenn der fragliche Mitgliedstaat diese Leistung seinen Staatsangehörigen unabhängig davon gewährt, wo sich deren Familienangehörige aufhalten.