Erwägungsgrund 4 32024L1233
Für die Ersteinreise in ihr Hoheitsgebiet sollten die Mitgliedstaaten eine kombinierte Erlaubnis oder — wenn sie eine kombinierte Erlaubnis ausschließlich in ihrem Hoheitsgebiet erteilen — ein Visum ausstellen können. Die Mitgliedstaaten sollten eine solche kombinierte Erlaubnis oder ein solches Visum innerhalb einer angemessenen Frist ausstellen.