Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
Im Bereich des Arbeitnehmerschutzes sollten auf nationaler Ebene bereits ähnliche nationale Maßnahmen in Bezug auf Kontrolle, Bewertung, Inspektionen, Sanktionen und Erleichterung der Einreichung von Beschwerden erlassen worden sein und sich in Kraft befinden.
Erwägungsgrund 43 32024L1233Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen