Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
Drittstaatsangehörige, die gemäß der Richtlinie 2003/109/EG des Rates die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben haben, sollten angesichts ihrer allgemein privilegierteren Stellung und ihres Aufenthaltstitels „langfristige Aufenthaltsberechtigung — EU“ von dieser Richtlinie nicht erfasst werden.
Erwägungsgrund 11 32024L1233Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen