Erwägungsgrund 10 AGVO
Diese Verordnung sollte grundsätzlich für die meisten Wirtschaftszweige gelten. In einigen Wirtschaftszweigen, zum Beispiel Fischerei und Aquakultur oder die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sollte der Geltungsbereich jedoch beschränkt werden, da für sie besondere Vorschriften gelten.