Erwägungsgrund 68 AGVO
Mithilfe von Umweltstudien kann ermittelt werden, mit welchen Investitionen Verbesserungen im Umweltschutz erzielt werden können. Staatliche Beihilfen für die Durchführung von Umweltstudien, mit denen Investitionen in den Umweltschutz im Sinne dieser Verordnung unterstützt werden sollen, sollten daher unter die Gruppenfreistellung fallen. Da Energieaudits für große Unternehmen verbindlich vorgeschrieben sind, sollten sie nicht für staatliche Beihilfen in Betracht kommen.