Erwägungsgrund 59 AGVO
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden entsprechen den Prioritäten der Strategie Europa 2020 für die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft. Wegen des Fehlens eines integrierten Ansatzes für die Energieeffizienz von Gebäuden kann bei Investitionen in diesem Bereich häufig ein Finanzierungsdefizit auftreten, das eine stärkere Hebelwirkung der knappen öffentlichen Mittel erfordert. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden mit Beihilfen zu unterstützen, die im Einklang mit den allgemeinen Bestimmungen für Energieeffizienzmaßnahmen in Form direkter Zuschüsse an die Gebäudeeigentümer oder Mieter, aber auch nach den besonderen Bestimmungen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte in Form von Krediten und Garantien über in einem transparenten Verfahren ausgewählte Finanzintermediäre gewährt werden.