Erwägungsgrund 43 AGVO
Die Erfahrungen mit der Anwendung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen zeigen, dass es bei bestimmten Arten von Investitionen in den verschiedenen Entwicklungsphasen von Unternehmen zu besonderen Formen von Marktversagen auf den Risikokapitalmärkten in der Union kommt. Dies ist auf eine mangelhafte Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf den Risikokapitalmärkten zurückzuführen. Aus diesem Grund wird möglicherweise zu wenig Risikokapital am Markt angeboten, und Unternehmen finden trotz attraktiver Geschäftsideen und Wachstumsaussichten keine Investoren. Die Hauptursache für das Versagen der Risikokapitalmärkte, durch das hauptsächlich KMU der Zugang zu Kapital versperrt wird und das ein Eingreifen des Staates rechtfertigen kann, liegt in unvollständigen oder asymmetrischen Informationen. Dies wirkt sich nicht nur auf die Bereitstellung von Risikokapital aus, sondern erschwert bestimmten KMU auch den Zugang zu Kreditfinanzierungen. Folglich sollten Risikofinanzierungsmaßnahmen, mit denen privates Kapital für die Bereitstellung von Risikofinanzierungen für nicht börsennotierte KMU mit einer Finanzierungslücke mobilisiert werden soll und die gewinnorientierte Finanzierungsentscheidungen sowie eine Verwaltung der Finanzintermediäre nach wirtschaftlichen Grundsätzen sicherstellen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden.