Erwägungsgrund 55 AGVO
In der Mitteilung der Kommission — Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wird festgestellt, dass nachhaltiges Wachstum zur Förderung einer ressourceneffizienten, umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft einer der Eckpfeiler der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist. Nachhaltige Entwicklung gründet sich unter anderem auf ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität. Im Bereich des Umweltschutzes kommt es jedoch zu Marktversagen, so dass für Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht zwangsläufig ein Anreiz besteht, die von ihnen verursachte Umweltbelastung zu verringern, weil ihnen dadurch möglicherweise höhere Kosten entstehen, sie aber keinen zusätzlichen Nutzen haben. Wenn Unternehmen nicht verpflichtet sind, Umweltkosten zu internalisieren, muss die Gesellschaft als Ganzes für diese Kosten aufkommen.