Erwägungsgrund 45 AGVO
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen sowie Innovationsbeihilfen können zu nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum, größerer Wettbewerbsfähigkeit und mehr Beschäftigung beitragen. Die Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 und des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation zeigen, dass Marktversagen dazu führen kann, dass über den Markt nicht der optimale Nutzen erreicht wird und das Ergebnis in Bezug auf externe Effekte, öffentliche Güter/Wissensspillover, unzureichende und asymmetrische Informationen sowie mangelnde Koordinierung und Netzbildung ineffizient ist.