Erwägungsgrund 41 AGVO
Für KMU, die sich an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) beteiligen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fallen, ist es oft schwierig, die Mehrkosten zu tragen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Partnern aus verschiedenen Gebieten und Mitgliedstaaten oder Drittländern erwachsen. Da die ETZ für die Kohäsionspolitik von großer Bedeutung ist und den Rahmen bildet, in dem nationale, regionale und lokale Akteure aus den einzelnen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten gemeinsame Maßnahmen durchführen und sich über Strategien austauschen, sollten bestimmte Probleme, auf die ETZ-Projekte stoßen könnten, in dieser Verordnung berücksichtigt werden, um so eine bessere Einhaltung der Beihilfevorschriften bei solchen Projekten zu befördern. Hierbei geht es insbesondere um folgende Aspekte: geltende regionale Beihilfeintensität für ETZ-Projekte, Kooperationskosten von KMU in Verbindung mit ETZ-Projekten und Auflagen in Bezug auf Veröffentlichung und Information, Berichterstattung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen für das Monitoring.