Erwägungsgrund 12 32016R1191
Öffentliche Urkunden über eine Namensänderung sollten auch als öffentliche Urkunden angesehen werden, die in erster Linie dazu bestimmt sind, den Namen einer Person festzustellen.
Öffentliche Urkunden über eine Namensänderung sollten auch als öffentliche Urkunden angesehen werden, die in erster Linie dazu bestimmt sind, den Namen einer Person festzustellen.