Erwägungsgrund 40 32016R1191
Erforderlichenfalls können der IMI-Koordinator oder die jeweiligen Zentralbehörden bei der Suche nach einer Lösung für die Probleme, mit denen die Behörden der Mitgliedstaaten möglicherweise bei der Nutzung des IMI konfrontiert sind, Hilfe leisten; das gilt auch für die Fälle, in denen keine Antwort auf ein Auskunftsersuchen eingeht oder keine Vereinbarung über die Verlängerung der Beantwortungsfrist erzielt werden kann.