Erwägungsgrund 50 32016R1191
Es sollte ein Ad-hoc-Ausschuss aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz eines Vertreters der Kommission eingesetzt werden mit dem Ziel, alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Anwendung dieser Verordnung erleichtern, vor allem durch den Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung zwischen Mitgliedstaaten, mit der Vorbeugung gegen Betrug unter Verwendung öffentlicher Urkunden sowie beglaubigter Kopien und beglaubigter Übersetzungen dieser Urkunden, mit der Verwendung elektronischer Versionen öffentlicher Urkunden und im Zusammenhang mit der Verwendung mehrsprachiger Formulare und entdeckter gefälschter Dokumente.