Erwägungsgrund 16 32016R1191
Der Begriff „Strafregister“ sollte als Bezugnahme auf das nationale Register oder die nationalen Register, in das bzw. die Verurteilungen nach Maßgabe des nationalen Rechts eingetragen werden, verstanden werden. „Verurteilung“ sollte als Bezugnahme auf jede rechtskräftige Entscheidung eines Strafgerichts gegen eine natürliche Person im Zusammenhang mit einer Straftat, soweit diese Entscheidungen in das Strafregister des Urteilsmitgliedstaats eingetragen werden, verstanden werden.