Erwägungsgrund 29 32016R1191
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, elektronische Fassungen mehrsprachiger Formulare unter Verwendung einer anderen als der vom Europäischen Justizportal verwendeten Technologie zu erstellen, sofern die mehrsprachigen Formulare, die von den diese andere Technologie verwendenden Mitgliedstaaten ausgestellt werden, die nach dieser Verordnung erforderlichen Informationen enthalten.