Erwägungsgrund 13 32016R1191
Der Begriff „Familienstand“ sollte so ausgelegt werden, dass er den Status einer Person als verheiratet, getrennt lebend oder unverheiratet bezeichnet, wozu auch der Status ledig, geschieden oder verwitwet gehört.
Der Begriff „Familienstand“ sollte so ausgelegt werden, dass er den Status einer Person als verheiratet, getrennt lebend oder unverheiratet bezeichnet, wozu auch der Status ledig, geschieden oder verwitwet gehört.