Erwägungsgrund 15 32016R1191
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Begriffe „Wohnsitz“, „Ort des gewöhnlichen Aufenthalts“ und „Staatsangehörigkeit“ entsprechend dem nationalen Recht ausgelegt werden.
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Begriffe „Wohnsitz“, „Ort des gewöhnlichen Aufenthalts“ und „Staatsangehörigkeit“ entsprechend dem nationalen Recht ausgelegt werden.