Erwägungsgrund 34 32016R1191
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die im Verhältnis zur Anwendung der vorliegenden Verordnung in den Mitgliedstaaten unter der Aufsicht der von ihnen benannten unabhängigen zuständigen Behörden erfolgt. Jeder Informationsaustausch und jede Übermittlung von Informationen und Dokumenten durch die Behörden der Mitgliedstaaten sollte gemäß der Richtlinie 95/46/EG erfolgen. Außerdem sollte der besondere Zweck eines solchen Informations- und Dokumentenaustauschs darin bestehen, dass diese Behörden die Echtheit öffentlicher Urkunden über das IMI überprüfen und eine solche Überprüfung sollte nur im Rahmen der ihnen jeweils übertragenen Befugnisse erfolgen. Die Mitgliedstaaten sollten dadurch nicht daran gehindert werden, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten anzuwenden.