Erwägungsgrund 34 32019R0816
Diese Verordnung sieht strenge Vorschriften für den Zugang zum ECRIS-TCN und die notwendigen Garantien vor, einschließlich der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Erhebung und Verwendung der Daten. Außerdem ist festgelegt, wie Einzelpersonen ihr Recht auf Schadenersatz, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Regress ausüben können, insbesondere das Recht, einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, und dass die Datenverarbeitung von unabhängigen Behörden überwacht wird. Somit steht diese Verordnung im Einklang mit den Grundrechten und -freiheiten und den Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, darunter das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und das allgemeine Diskriminierungsverbot. In dieser Hinsicht trägt sie auch der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und anderen völkerrechtlichen Menschenrechtsverpflichtungen Rechnung.