Erwägungsgrund 32 32019R0816
Ungeachtet der Möglichkeit, die Finanzprogramme der Union nach Maßgabe der geltenden Vorschriften in Anspruch zu nehmen, sollten die Mitgliedstaaten ihre eigenen Kosten tragen, die aus der Umsetzung, Verwaltung, Verwendung und Wartung ihrer Strafregisterdatenbanken und ihrer nationalen Fingerabdruckdatenbanken sowie aus der Umsetzung, Verwaltung, Verwendung und Wartung der für die Nutzung des ECRIS-TCN benötigten technischen Änderungen, einschließlich der Anbindung der Datenbanken an die zentrale nationale Zugangsstelle, entstehen.