Erwägungsgrund 30 32019R0816
Ein besserer Austausch von Informationen zu Verurteilungen sollte den Mitgliedstaaten die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI erleichtern, dem zufolge die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, frühere Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten im Rahmen neuer Strafverfahren in dem Maße zu berücksichtigen, wie Vorstrafen nach innerstaatlichem Recht berücksichtigt werden.