Erwägungsgrund 44 32019R0816
Nach Artikel 3 und Artikel 4a Absatz 1 des Protokolls Nr. 21 hat das Vereinigte Königreich mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen möchte.
Nach Artikel 3 und Artikel 4a Absatz 1 des Protokolls Nr. 21 hat das Vereinigte Königreich mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen möchte.