Erwägungsgrund 31 32019R0816
Wenn eine Abfrage im ECRIS-TCN einen Treffer ergibt, sollte das nicht automatisch so verstanden werden, dass der betreffende Drittstaatsangehörige in dem bzw. den angegebenen Mitgliedstaaten verurteilt worden ist. Das Vorliegen von Vorstrafen sollte ausschließlich anhand der Angaben aus dem Strafregister der betreffenden Mitgliedstaaten nachgewiesen werden.