Erwägungsgrund 37 32019R0816
Ferner sollten Vorschriften erlassen werden über die Haftung der Mitgliedstaaten, von Eurojust, von Europol, der EUStA und von eu-LISAfür Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verordnung.
Ferner sollten Vorschriften erlassen werden über die Haftung der Mitgliedstaaten, von Eurojust, von Europol, der EUStA und von eu-LISAfür Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verordnung.