Erwägungsgrund 23 32019R0816
Wenn es zwischen den von einem Mitgliedstaat verwendeten Suchanfragedaten und den im Zentralsystem gespeicherten Daten eine Übereinstimmung gibt (im Folgenden „Treffer“), sollten die Identitätsangaben, auf die sich der Treffer bezieht, zusammen mit dem Treffer angezeigt werden. Das Suchergebnis sollte von den Zentralbehörden nur zum Zweck eines Auskunftsersuchens über ECRIS, oder von der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), errichtet durch die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlamentes und des Rates, von der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), errichtet durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates und von der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), errichtet durch die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates, nur zum Zweck eines Auskunftsersuchens zu Verurteilungen gemäß der vorliegenden Verordnung genutzt werden.