Erwägungsgrund 36 32021R1173
Das Gemeinsame Unternehmen sollte einen nachfrageorientierten und nutzergetriebenen Rahmen für die Anschaffung integrierter, föderierter, sicherer und hypervernetzter Hochleistungsrechen- und Quanteninformatikdienste- und Dateninfrastrukturen von Weltrang auf Exa-Niveau in der Union schaffen und ein Mitgestaltungskonzept ermöglichen, um die Nutzer mit den strategischen Rechenressourcen auszustatten, die sie benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gesellschaftliche, ökologische, wirtschaftliche und sicherheitsbezogene Herausforderungen zu bewältigen. Zu diesem Zweck sollte das Gemeinsame Unternehmen einen Beitrag zur Anschaffung von Supercomputern von Weltrang leisten. Die Supercomputer und Quantencomputer des Gemeinsamen Unternehmens sollten in einem beteiligten Staat, der ein Mitgliedstaat ist, installiert werden.