Erwägungsgrund 63 32021R1173
Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Tätigkeiten im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ sollte mit der Verordnung (EU) 2021/1153 vereinbar sein.
Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Tätigkeiten im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ sollte mit der Verordnung (EU) 2021/1153 vereinbar sein.