Erwägungsgrund 69 32021R1173
Die Kommission, das Gemeinsame Unternehmen, der Rechnungshof, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) sollten Zugang zu allen Informationen und Räumlichkeiten haben, die für die Durchführung von Rechnungsprüfungen und Untersuchungen der vom Gemeinsamen Unternehmen unterzeichneten Finanzhilfen, Aufträge und Vereinbarungen erforderlich sind.