Erwägungsgrund 59 32021R1173
Um für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollte die Finanzierung aus den Unionsprogrammen gemäß den Beihilfegrundsätzen erfolgen, sodass die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben sichergestellt ist und Marktverzerrungen, beispielsweise in Form der Verdrängung privater Förderung, der Entstehung ineffektiver Marktstrukturen, der Erhaltung ineffizienter Unternehmen oder der Schaffung einer Subventionskultur, vermieden werden.