Erwägungsgrund 70 32021R1173
Bei allen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen im Rahmen dieser Verordnung sollte, außer in hinreichend begründeten Fällen, stets den Laufzeiten von „Horizont Europa“, des Programms „Digitales Europa“ und der Fazilität „Connecting Europe“ Rechnung getragen werden. Die Beschaffungsverfahren für die Anschaffung der Supercomputer und Quantencomputer des Gemeinsamen Unternehmens sollten nach den geltenden Bestimmungen des Programms „Digitales Europa“ durchgeführt werden. In hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der verbleibenden Mittel aus dem MFR 2021-2027 sollte das Gemeinsame Unternehmen die Möglichkeit haben, bis zum 31. Dezember 2028 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungen zu veröffentlichen.