Erwägungsgrund 62 32021R1173
Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung aus dem Programm „Digitales Europa“ für Tätigkeiten sollte mit der Verordnung (EU) 2021/694 vereinbar sein. Bei Verschlusssachen sollten die im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ finanzierten Maßnahmen mit Artikel 12 Absatz 1 der genannten Verordnung vereinbar sein.