Erwägungsgrund 64 32021R1173
Begünstigte aus mit „Horizont Europa“, dem Programm „Digitales Europa“ oder der Fazilität „Connecting Europe“ assoziierten Drittländern, die beteiligte Staaten sind, sollten nur dann zur Beteiligung an einer Maßnahme berechtigt sein, wenn der beteiligte Staat ein mit einem oder mehreren Programmen im Zusammenhang mit dieser Maßnahme assoziiertes Drittland ist.