Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488
Der Beitrag der Union sollte die Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens decken.
Erwägungsgrund 22 32021R1173Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen