Erwägungsgrund 52 32021R1173
Der Zugang zum Unionsanteil an der Zugriffszeit für die Vorläufer der Exa- und Peta-Supercomputer, die das durch die Verordnung (EU) 2018/1488 gegründete Gemeinsame Unternehmen EuroHPC angeschafft hat, sollte Nutzern mit Sitz in der Union oder in einem mit „Horizont 2020“ assoziierten Drittland weiterhin gewährt werden.