Erwägungsgrund 68 32021R1173
Der Interne Prüfer der Kommission sollte gegenüber dem Gemeinsamen Unternehmen die gleichen Befugnisse ausüben wie gegenüber der Kommission.
Der Interne Prüfer der Kommission sollte gegenüber dem Gemeinsamen Unternehmen die gleichen Befugnisse ausüben wie gegenüber der Kommission.