Erwägungsgrund 1 32024R2803
Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden in wesentlichen Teilen geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen die genannten Verordnungen neu zu fassen.