Erwägungsgrund 72 32024R2803
Bei der Wahrnehmung ihrer Zertifizierungs-, Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben in Bezug auf die grundlegenden Anforderungen im Hinblick auf finanzielle Solidität, Haftung, Versicherungsschutz, Eigentumsverhältnisse und Organisationsstruktur sollte sich die zuständige Behörde auf die Bewertungen der nationalen Aufsichtsbehörde stützen, es sei denn, die betreffende zuständige nationale Behörde ist für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Zertifizierung zuständig.