Erwägungsgrund 20 32024R2803
Die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Flugsicherungsdiensten ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Gesamtleistung des europäischen ATM-Systems und sollte gefördert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Flugsicherungsdiensten ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Gesamtleistung des europäischen ATM-Systems und sollte gefördert werden.