Erwägungsgrund 39 32024R2803
Einnahmen aus Gebühren, die den Luftraumnutzern auferlegt werden, könnten infolge der Anwendung der Anreizregelungen und der Risikoteilungsmechanismen zu finanziellen Überschüssen oder Verlusten für die Anbieter von Flugsicherungsdiensten führen.